Familie (Verfassungsartikel zum Schutz der) Bedeutung

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Familie (Verfassungsartikel zum Schutz der)

Familie (Verfassungsartikel zum Schutz der) Logo #40031Der erste Verfassungsartikel über die Familie (Art. 34quinquies) wurde in der Volksabstimmung vom 25. November 1945 mit überwältigender Mehrheit des Volkes und durch Zustimmung aller Kantone und Halbkantone außer Appenzell Ausserrhoden angenommen. Die neue Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft trat, übernahm ihn...
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